Als Gründungsdatum gilt eine erste Zusammenkunft nord-westdeutscher Landesjugendämter am 13. und 14. Dezember 1954 in Düsseldorf. Die Zusammenarbeit dehnte sich in den Folgejahren auf alle Länder aus. Seit der 8. Arbeitstagung 1960 in Wiesbaden wurde die Bezeichnung "Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und Fürsorgeerziehungsbehörden" geführt. Im Zuge der Neuordnung des Jugendhilferechts durch das SGB VIII entfielen ab 1991 die "überörtlichen Erziehungsbehörden", sodass sich der Zusammenschluss danach als "Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter" präsentierte. Gleichzeitig kamen die Landesjugendämter der neuen Bundesländer hinzu; ab diesem Zeitpunkt fanden sich 17 Behörden unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft zusammen. Im Jahr 2010 beschloss die Bundesarbeitsgemeinschaft, sich selbst ein neues Erscheinungsbild zu geben. Sie modernisierte Logo und Briefbogen und firmiert seit der 110. Arbeitstagung als "Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter", kurz BAG Landesjugendämter. Auf das bis dahin verwendete Akronym "BAGLJÄ" wurde verzichtet, um einen auch nach außen hin verständlichen Namen zu tragen.
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Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
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48133 Münster
Tel.: 0251 591-3131
E-Mail: bag-landesjugendaemter@lwl.org
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