Mitgliederversammlungen
Die BAG Landesjugendämter veranstaltet jährlich zwei Mitgliederversammlungen für die Leitungen der Landesjugendämter, die als Arbeitstagungen an jeweils wechselnden Orten im Bundesgebiet stattfinden. Dort werden die aktuellen Entwicklungen der Jugendhilfe diskutiert, es findet ein Meinungsaustausch zwischen den Landesjugendämtern statt und die erarbeiteten Empfehlungen werden erörtert und ggf. verabschiedet. Die Geschäftsstelle und die Arbeitsgruppen bereiten die Vorlagen, Beschlüsse und Empfehlungen vor. Zu den Mitgliederversammlungen werden je nach Bedarf Expertinnen und Experten der Jugendhilfe oder benachbarter Disziplinen eingeladen.
Nähres über die Arbeitsweise der BAG Landesjugendämter regelt die Arbeitsordnung der BAG Landesjugendämter.
Vorstandssitzungen
Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter trifft sich etwa zwei Monate vor Beginn der Mitgliederversammlungen, um die relevanten Themen festzulegen und die Arbeitstagung inhaltlich vorzubereiten.
Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen der BAG Landesjugendämter erarbeiten in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich Empfehlungen und Arbeitshilfen für die Fachpraxis. Sie erhalten ihre Arbeitsaufträge durch Beschluss der Landesjugendamtsleitungen. Die Arbeitsgruppen tagen nach Bedarf. Die Treffen dienen neben dem Informationsaustausch über die Ländergrenzen hinweg vor allem der Erarbeitung von Empfehlungen und Arbeitshilfen.
Unter dem Dach der BAG Landesjugendämter existieren derzeit folgende Arbeitsgruppen:
Adoption
Aus- und Fortbildung
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Hilfen zur Erziehung
Hilfeplanung für den ASD/KSD
Jugendarbeit / Jugendförderung
Jugendhilfeplanung
Kindertagesbetreuung / Kindertagespflege
Kostenheranziehung
Öffentlichkeitsarbeit
Pflegekinderhilfe
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Für die Mitglieder der Arbeitgruppen geht es hier zum Login-Bereich.