Aktuelles

GEMEINSAME EMPFEHLUNGEN ZUR KOSTENBETEILIGUNG NACH DEM SGB VIII

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat die Empfehlungen zur Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII nach dem Wegfall der Heranziehung junger Menschen in ihrer 5., neu bearbeiteten Fassung vorgelegt. Die Empfehlungen sind rückwirkend ab dem 01.01.2023 anzuwenden. Den Empfehlungstext finden Sie unten den Empfehlungen und Arbeitshilfen oder hier als Download.

133. Arbeitstagung in Wiesbaden

Wiesbaden/Köln. 25. November 2022. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat bei ihrer 133. Arbeitstagung mehrere Empfehlungen und Arbeitshilfen veröffentlicht, die Veränderungen im SGB VIII behandeln.

Eine deutliche Hervorhebung der Verantwortung des Trägers für die Gewährleistung des Kindeswohls in seiner Einrichtung, sowie die gleichzeitig gestärkten aufsichtsrechtlichen Befugnisse der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde, sind Folge des Kinder- und

Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). Bezogen auf die Auslandsmaßnahmen wird die Steuerungsverantwortung des Jugendamts durch die Reform deutlicher beschrieben und die Betriebserlaubnis erteilende Behörde mit der Bündelung von Informationen zu den Auslandsmaßnahmen beauftragt.

Die Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das

KJSG eingeführten Änderungen in den §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden sollen dazu beitragen, das Verwaltungshandeln zu vereinheitlichen und ein gemeinsames Verständnis zu den Neuregelungen zu entwickeln. Zudem soll Trägern von betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen Orientierung gegeben werden, was seit Inkrafttreten der Änderungen im Zusammenhang mit der Verantwortung für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen neu zu beachten ist. Jugendämter sollen durch die Handlungsleitlinien bei der Umsetzung der Änderungen zu Auslandsmaßnahmen unterstützt werden.

Mit der zweiten Stufe des Drei-Stufen-Modells hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wurde in § 10b SGB VIII der Verfahrenslotse eingeführt. Ziel der beschlossenen Handlungsempfehlung zum Verfahrenslotsen ist, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung und der Etablierung des Verfahrenslotsen zu unterstützen. Es sollen Antworten auf Fragen aus der Praxis gefunden werden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die 2024 in Kraft tretenden Regelungen vorbereitet werden. Die Handlungsempfehlung wurde von der BAG Landesjugendämter unter Mitwirkung von Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe erstellt.

Die Erarbeitung der Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Strukturen, Verfahren und pädagogischen Prozessen in der Pflegekinderhilfe machte einmal mehr deutlich, wie komplex sich das Handlungsfeld der Pflegekinderhilfe hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen gestaltet und wie anspruchsvoll deren praktische Umsetzung durch die Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe ist. Die Empfehlungen der BAG beinhalten die rechtlichen Grundlagen und ermöglichen eine schnelle Orientierung bei allen wichtigen Regelungen, die die Ausgestaltung von Pflegeverhältnissen betreffen. Auch die fachlichen Herausforderungen aus der Perspektive junger Menschen, Eltern und der Pflegefamilien werden aufgegriffen und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Fachkräfte formuliert.

Um dem besonderen Bedarf nach fachlicher Orientierung im Bereich der Pflegeverhältnisse mit Kindern mit Behinderung gerecht zu werden, werden auch die damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen in einem nachgelagerten Arbeitsprozess erarbeitet und sollen für die Fachpraxis bereitgestellt werden.

Lorenz Bahr wechselt nach Düsseldorf

Lorenz Bahr ist mit Wirkung zum 30.06.2022 zum Staatssekretär im neu zusammengestellten NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Integration und Flucht ernannt worden. Wir gratulieren ihm herzlich und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft.

Positionspapier "Was brauchen Kinder, Jugendliche und Familien nach Corona? Konsequenzen für die Kinder- und Jugendhilfe"

Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörde (AGJF) hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter das Positionspapier zum Thema „Was brauchen Kinder, Jugendliche und Familien nach Corona? - Konsequenzen für die Kinder- und Jugendhilfe“ veröffentlicht.

Hinweisen möchten wir insbesondere auf die Empfehlungen am Ende des Papiers, die unter anderem die Bedeutung des persönlichen, sozialen Kontaktes der Kinder und Jugendlichen auch in Pandemiezeiten sowie die Einbindung dieser Gruppen in Entscheidungsprozesse betonen.

Das gemeinsame Positionspapier finden Sie hier.

offener Brief „Junge Zukunft trotz(t) Corona – Chancenpaket für junge Menschen“ der BAG Landesjugendämter, AGJ und BJK

In einem gemeinsamen offenen Brief haben sich Prof. Dr. Karin Böllert (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ), Lorenz Bahr (BAG Landesjugendämter) und Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Bundesjugendkuratorium) zum geplanten Maßnahmenpaket des Bundes, das pandemiebedingte Nachteile für junge Menschen ausgleichen soll, geäußert. Sie betonen, dass Kinder und Jugendliche mehr sind als Kita-Kinder und Schüler*innen, und es deswegen ein umfangreiches Maßnahmenpaket für alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe von Bund, Ländern und Kommunen braucht.

Jugendämter in der Corona-Pandemie: Garanten gegen "menschlichen Lockdown" – BITTE BEACHTEN SIE DIE KORREKTUR!

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat den Startschuss für bundesweite Aktionswochen der Jugendämter gegeben. Eine Umfrage unter den deutschen Jugendämtern zeigt die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche.

Am 20. April 2021 fiel der Startschuss für Aktionswochen zur Arbeit der bundesweit 559 Jugendämter in der Corona-Pandemie: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat am Mittag in Berlin das "virtuelle Go" für die Aktion "Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt." gegeben. Dabei wurde auch das Ergebnis einer bundesweiten Umfrage unter den Jugendämtern in Deutschland vorgestellt. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis: Wir bedauern, dass sich in der Zwischenzeit eine falsche Zahl verselbstständigt hat: 54.000 Jugendliche verlassen in normalen Zeiten die Schule; in Pandemiezeiten nach Angabe des ISM wahrscheinlich doppelt so viele. Das wären 108.000 pro Jahr, also in zwei Jahren Pandemie ca. 210.000. Wir bitten um Entschuldigung für diesen Fehler.
Foto: adreswd - iStock

Jugendamtsmonitor: Zahlen und Fakten über Jugendämter

Im 146 Seiten starken Jugendamtsmonitor werden die Leistungen und Aufgaben der 559 Jugendämter, der europaweit größten instititutionalisierten Kinderschutzorganisationen, vorgestellt. Anhand aktueller Forschungsergebnisse werden Entwicklungstrends für die Jugendämter in Deutschland in verständlicher Form beschrieben. Mit den neuesten Zahlen und anschaulichen Illustrationen werden die Inhalte veranschaulicht. Der Monitor ist ein "Logbuch der Kinder- und Jugendhilfe in Dutschland" er spiegelt das gesamte Spektrum der Arbeit der Jugendämter wider: von A - wie Adoption bis Z - wie Zuwanderung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Er kann hier kostenfrei als PDF heruntergeladen werden oder im Online-Shop als gedruckte Version bestellt werden.

5 Thesen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf Kinder und junge Menschen

Die BAG Landesjugendämter hat 5 Thesen und daraus resultierende Forderungen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf die Kinder- und Jugendhilfe formuliert.

PDF zum Download

                    Aufgaben und Leistungen der Jugendämter

                    Kontakte Landesjugendämter

                    Kontakt zu den Zentralen Adoptionsstellen

                    Kontakt zur BAG Landesjugendämter

                    Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
                    c/o LWL-Landesjugendamt Westfalen
                    48133 Münster

                    Tel.: 0251 591-3131
                    E-Mail: bag-landesjugendaemter@lwl.org

                    Alle Termine in der Übersicht.

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